Immer gut abgesichert im Ausland

Während es sich bei Fernreisen immer empfiehlt, eine private Krankenversicherung abzuschließen, kann man sich innerhalb der Europäischen Union mit dem sogenannten Auslandskrankenschein (E111) behandeln lassen.
In der EU und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird man im Krankheitsfall bei Vorlage des E 111 meist kostenlos behandelt, manchmal muss die Behandlung vorfinanziert werden.
Der Versicherungsschutz besteht jeweils nur im Rahmen der Bestimmungen des jeweiligen Vertragsstaates. Es kann also vorkommen, dass die Regelungen im Urlaubsland ungünstiger sind als die Zuhause. Versicherte der BKK FTE, die keinen E 111 mehr vorrätig haben, können ihn anfordern unter der gebührenreduzierten Telefonnummer 0180 – 2 00 00 598.
Pressemitteilung der BKK FTE

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