Unterstützung für das Ehrenamt

Jeder Dritte in Deutschland übt ein oder mehrere Ehrenämter aus. Auch der Bundesfreiwilligendienst genießt einen ungeahnten Zulauf. Das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ schafft zusätzliche Anreize.

Bild Nr. 1241, Quelle: Foto: Postbank

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Ob in der Altenpflege oder Hospizarbeit, im Kulturbereich oder im Sport – Millionen Deutsche setzen sich in Vereinen, Initiativen oder Institutionen ehrenamtlich ein. Viele Einrichtungen, die für unsere Gesellschaft wichtig sind, würden ohne sie nicht existieren können. Allein im organisierten Sport leisten etwa zehn Millionen Menschen jährlich mehr als 500 Millionen Stunden Freiwilligendienst. Das „Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts“ fördert dieses Engagement. Eine wesentliche Neuerung: Wenn Helfern früher ein Missgeschick passierte – etwa beim Ausüben ihrer Tätigkeit etwas zu Bruch ging oder jemand verletzt wurde – mussten sie selbst für den Schaden aufkommen. Künftig gilt das nur noch bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Ansonsten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Vereins die Kosten. Auch Steuergeschenke machen den Freiwilligendienst nun attraktiver: Die Ehrenamtspauschale, die bei jeder Art von Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden kann (z.?B. Kassierer oder Platzwarte) stieg von 500 auf 720 Euro pro Jahr. Für Tätigkeiten als Sporttrainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer gilt die sogenannte Übungsleiterpauschale, die von 2.100 Euro auf 2.400 Euro im Jahr erhöht wurde.

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Wichtig: „Die Freibeträge für Ehrenamtliche sind nicht kombinierbar. So darf niemand die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen, der bereits für dieselbe Tätigkeit eine Übungsleiterpauschale geltend macht – und umgekehrt“, erklärt Isabell Gusinde von der Postbank. „Auch Bezieher von Sozialleistungen können durch ein ehrenamtliches Engagement monatlich bis zu 200 Euro ,dazuverdienen’, ohne dass diese zusätzlichen Einnahmen ihre Leistungen reduzieren.“ Und erzielt jemand Einkommen aus dem Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst (BFD), erhöht sich auch hier der anrechnungsfreie Teil auf 200 Euro. Der BFD ermöglicht Menschen jeden Alters, sich in gemeinwohlorientierten Einrichtungen zu engagieren. Für den Zeitraum von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten sind sie gesetzlich sozialversichert und werden durch Seminare begleitet. Die Höhe des „Taschengelds“ im BFD liegt zurzeit bei maximal 348 Euro pro Monat und variiert von Träger zu Träger. Dazu kommen oft noch kostenlose Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Seit dem Start des Freiwilligendienstes vor gut zwei Jahren wurden mehr als 90.000 BFD-Vereinbarungen abgeschlossen, so das Bundesministerium – damit wurden die von der Politik gesteckten Ziele weit übertroffen.

Pressemitteilung Postbank (08.01.2014)

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