Einer der größten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung liegt sicherlich in der Familienversicherung. Ehegatte, eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartner und Kinder können ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Familienangehörigen sich vorwiegend in Deutschland aufhalten, nicht von der Versicherungspflicht befreit sind und nicht mehr als 355 Euro (Stand: 2008) monatlich verdienen. Bei geringfügiger Beschäftigung liegt diese Einkommensgrenze bei 400 Euro.
Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Eine Familienversicherung darüber hinaus ist möglich, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet.
(Lesen Sie dazu die Fragen zur Krankenversicherung von Studenten)
Ohne Altersgrenze sind Kinder mitversichert, wenn sie infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, an dem eine Familienversicherung bestanden hat.
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