Pendlerpauschale: Däke begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Statement von BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke. Der BdSt begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eindeutig Werbungskosten und nicht einmal gemischte Aufwendungen sind.

Damit erteilt der BFH dem so genannten Werkstorprinzip eine klare und unmissverständliche Absage.

Der BdSt fordert den Gesetzgeber auf, sofort und rückwirkend den alten Zustand der Entfernungspauschale wieder herzustellen. Zudem appelliert er an den Gesetzgeber: Hände weg von der Entfernungspauschale!

Eine Kürzung der Entfernungspauschale kann nach der BFH-Entscheidung überhaupt nicht in Frage kommen. Im Gegenteil: Da für den BFH die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eindeutig Werbungskosten sind, ist die Forderung des BdSt mehr als berechtigt, die Entfernungspauschale zu erhöhen.

Pressemitteilung des BdSt

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