Scheck einlösen: So geht’s!

In Zeiten von Onlinebanking und Geldautomaten sind Schecks nicht mehr so häufig im Umlauf wie früher. Doch vor allem Versicherungen setzen noch immer auf dieses Zahlungsmittel. Schritt für Schritt: So funktioniert das Einlösen.

Bild Nr. 1269, Quelle: Postbank

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Viele Versicherte haben kürzlich eine Dividende von ihrer Krankenkasse erhalten – per Verrechnungsscheck. Die Auszahlung von Geldbeträgen per Scheck ist auch gängige Praxis bei Versicherungen, die Schadensersatzansprüche begleichen. Auf einem Scheck ist das Kreditinstitut des Ausstellers, Ort und Datum sowie die Anweisung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme vermerkt. Gültig ist er nur mit der Unterschrift des Ausstellers. Zahlreiche Banken bestehen darauf, dass die hauseigenen Vordrucke verwendet werden, die zusätzliche Informationen wie zum Beispiel die Schecknummer enthalten. Wer einen Scheck einlösen will, muss in der Regel zunächst ein spezielles Formular zur Scheckeinreichung ausfüllen. Darin werden die Schecknummer, Kontonummer und Bankleitzahl des Ausstellers sowie der Auszahlungsbetrag eingetragen. Dieses Formular reicht man zusammen mit dem Scheck bei seiner Bank ein. Postbank Kunden können beides auch portofrei mit einem Girobriefumschlag einsenden. Eingereichte Verrechnungsschecks schreibt das Kreditinstitut umgehend auf dem Konto gut – allerdings noch unter Vorbehalt. „Zunächst wird geprüft, ob der Scheck von der Bank des Ausstellers eingelöst wird, das heißt, ob dessen Konto gedeckt und der Scheck nicht gesperrt ist“, erklärt Expertin Britta Zander von der Postbank. Die sogenannte Vorbehaltsfrist der Gutschrift beträgt bei inländischen Verrechnungsschecks ungefähr zwei Tage, bei ausländischen ein paar Tage länger. Hierzulande ausgestellte Schecks müssen innerhalb von acht Tagen vorgelegt werden. In der Praxis lösen Banken sie auch noch nach dieser Frist ein, sind dazu aber nicht verpflichtet.

Pressemitteilung Postbank (06.08.2014)

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