Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht

Schutz individuell anpassen

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Bei einer Krankenversicherung beispielsweise ist es nahe liegend, sich gegen möglichst alle Gesundheitsrisiken abzusichern; eine Rechtsschutz-Versicherung für alle versicherbaren Rechtsgebiete ist jedoch für die wenigsten sinnvoll.

Wer zum Beispiel kein Auto hat und nie verreist, braucht keinen Verkehrsrechtsschutz, Arbeitslose oder Rentner keinen Berufsrechtsschutz. Ebenso wenig eignet sich eine Rechtsschutz-Versicherung für Familien- und Unterhaltsrecht bei Singles – obwohl es auch Alleinstehenden freisteht, diese abzuschließen. Es gibt allerdings sehr wenige Anbieter für diese Extrapolice.

Weit verbreitet sind hingegen so genannte „Opfer-Rechtschutz-Policen“. Wer Opfer einer Straftat wird, bekommt die Kosten für eine Nebenklage erstattet. Nebenkläger haben jedoch kaum Einfluss auf den Verlauf von Strafprozessen. Die Hauptklage gegen den Täter führt immer der Staatsanwalt. Wenn dieser Schutz ohne Mehrkosten zu haben ist, ist nichts dagegen einzuwenden. Es ist jedoch davon abzuraten, gegen Mehrkosten eine zusätzliche Opfer-Police abzuschließen.

Rechtsstreit und Kündigung
Wenn es nun zu einem Rechtsstreit kommt, sollten Sie als erstes einen Fachanwalt in Ihrer Nähe finden. Bevor Sie konkrete Schritte einleiten, sollten Sie sichergehen, dass die Versicherung zahlt. Sie selbst können eine Deckungszusage bei der Versicherung einholen. Oft ist es jedoch günstiger, wenn dies der Anwalt macht. Juristen können die Sachlage häufig in einem für Sie günstigeren Licht schildern. Viele Anwälte holen die Zusage der Versicherung kostenlos ein.

Wenn die Versicherung eine Zahlung verweigert, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das gleiche gilt, wenn die Beiträge steigen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Umgekehrt darf die Versicherung kündigen, wenn es innerhalb von zwölf Monaten zu mehr als einem Rechtsschutzfall kam.

Die Policen haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate. Wenn nicht nach neun Monaten eine Kündigung zum Ende der Laufzeit eingereicht wird, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.

Oft werden auch längere Laufzeiten von bis zu zehn Jahren mit günstigeren Jahresbeiträgen angeboten. Ob diese allerdings empfehlenswert sind, ist zweifelhaft. Ein Wechsel zu günstigeren Anbietern ist während der Laufzeit äußerst schwierig.