Rentengarantiezeiten
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Die tariflich vereinbarte Rente bekommt man lebenslang. Man kann eine Rentengarantiezeit für maximal 15 Jahre vereinbaren. Stirbt man kurz nach Rentenbeginn, also innerhalb der Garantiezeit, wird die Rente für die restliche Zeit der Garantievereinbarung an die Erben weitergezahlt. Natürlich lassen sich die Versicherungsunternehmen die Rentengarantiezeit bezahlen. Die gesamte Rentenleistung verringert sich mit dieser Vereinbarung. Wer Angehörige hat, sollte auf eine Garantiezeit trotzdem nicht verzichten.
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