Keine Bürgschaften der Steuerzahler für Schrottpapiere

Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass es nicht zur Schaffung einer zentralen staatlichen „bad bank“ kommen soll. Institutsspezifische „bad banks“ sind der richtige Weg, um die Verantwortlichkeiten der einzelnen Banken und damit die Belastungen der Steuerzahler im Lot zu halten. Das Verursacherprinzip muss klar zum Tragen kommen.

Im Rahmen solcher „bad banks“ darf es jedoch nur Bürgschaften der Steuerzahler für solche Wertpapiere geben, die derzeit lediglich wenig bis gar nicht handelbar sind, aber ein nur geringes Ausfallrisiko haben. Für toxische Papiere verbieten sich pauschale Bürgschaften durch die Steuerzahler. Die aus toxischen Papieren drohenden Verluste sollten Sache der Eigen- und Fremdkapitalgeber der Bank bleiben.

Pressemitteilung des BdSt

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.