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24.06.2010

Direktbanken vs. Sparkassen: Sperrungen von Geldautomaten verstoßen gegen Kartellrecht

GeldautomatenstreitAls erstes Oberlandesgericht (OLG) hat das OLG München ein Urteil im Streit zwischen Sparkassen und Direktbanken gesprochen. Das Gericht hat die Sparkasse Ingolstadt verurteilt, die Geldautomaten-Sperren für die VISA-Karten fremder Institute zurückzunehmen und ihre Geldautomaten wieder zu öffnen. Was die Direktbanken freut, ist für die Sparkassen ein Ärgernis.

Kostenlos Geld abheben mit dere VISA-Karte

(tel) Die Girokonten vieler Direktbanken haben einen großen Vorteil: Mit einer im Konto enthaltenen VISA-Karte kann der Kunde kostenlos Geld abheben - an jedem Geldautomaten, oftmals sogar weltweit.

Dieser Umstand ist vielen Sparkassen ein Dorn im Auge. Den Direktbanken und einigen Filialbanken werfen sie vor, das dichte Automatennetz der Sparkassen zu missbrauchen, um eigene kostengünstige Komplettangebote zu gestalten, kostenlose Bargeldversorgung inklusive. Aus diesem Grund haben in der Vergangenheit viele Sparkassen ihre Geldautomaten für Geldabhebungen mit VISA-Karten für Kunden von Direktbanken gesperrt.

Diesen Zustand versuchten ING-DiBa, Volkswagen Bank und Co. gerichtlich wieder rückgängig zu machen - mit eher geringem Erfolg. Denn viele Landgerichte gaben den Sparkassen Recht und erlaubten die Sperrung der Geldautomaten. Demnach sei für die Gerichte die Sperrung nicht geeignet, die Banken vom Markt zu verdrängen oder deren Leistungen stark zu beeinträchtigen. In den meisten Fällen sind die Berufungen vor den zuständigen Oberlandesgerichten noch nicht entschieden, sodass Direktbank-Kunden bei den betroffenen Sparkassen noch immer kein Geld ziehen können.

Nun hat aber das Oberlandesgericht (OLG) München die Sparkasse Ingolstadt dazu verurteilt, die Geldautomaten-Sperren für die VISA-Karten fremder Institute zurückzunehmen und ihre Geldautomaten wieder zu öffnen (Aktenzeichen: U (K) 1607/10). Das OLG München hat damit der Berufung von ING-DiBa, Volkswagen Bank und Targobank vollumfänglich stattgegeben und eine frühere Entscheidung des Landgerichts München aufgehoben. Im Geldautomatenstreit ist dies das erste Urteil eines

Oberlandesgerichts. "Das OLG bewertet die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung, da die Sparkasse eine marktbeherrschende Stellung ausübe", betont Sven Matschulla, Ressortleiter Recht der ING-DiBa.

Hintergrund des Streits: Das Geldautomaten-Netz und die Kosten

Die Sparkassen und Volksbanken werfen den privaten Banken immer wieder vor, nicht in ihre Infrastruktur zu investieren. Stattdessen verlasse man sich auf das Geldautomatennetz der Regionalinstitute.

Die Sparkassen betreiben in Deutschland rund 25.000 Geldautomaten, die Direktbanken viel weniger bzw. keine eigenen. Im VISA-System bezahlen die ING-DiBa und alle anderen Banken für Bargeldabhebungen an das Geldautomaten betreibende Institut einen Fixbetrag von 1,74 Euro. Diesen Betrag sehen die Direktbanken als gerechtfertigt an - inklusive einer Gewinnspanne, die den Sparkassen zugestanden wird. Im EC-Maestro-System verlangen die Sparkassen bis zu 20 Euro pro Bargeldverfügung. Laut ING-DiBa liegen die eigentlichen Kosten der Sparkasse für eine Bargeldabhebung jedoch bei 63 Cents.

Diese Diskrepanz soll eigentlich bald der Vergangenheit angehören. Mit der Einführung einer Preisobergrenze soll auch die Bargeldversorgung mit der EC-Maestro-Karte günstiger werden. Allein eine Einigung scheint nicht in Sicht. Sparkassen und Volksbanken wollen von Fremdkunden bis zu fünf Euro pro Abhebung. Die Gegenseite will einen Betrag von bis zu zwei Euro.

Was das für die Sparkassen und Volksbanken bedeutet liegt auf der Hand: Sie verlieren Kunden. Denn ein kostenloses Girokonto mit kostenloser weltweiter Bargeldversorgung können sie sich derzeit kaum leisten. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen gerade in ländlichen Gegenden eine marktbeherrschende Stellung, die sie mit der Sperrung der Automaten versuchen auszunutzen. Dass die Direktbanken dagegen Sturm laufen ist ebenso nachvollziehbar.

Aus Verbrauchersicht kann man nur auf eine schnelle Einigung hoffen um von beiden zu profitieren: dem dichten Automatennetz der Sparkassen und den günstigen Angeboten der Direktbanken.

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