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16.06.2009

Anspruch auf Basistarif auch bei Rückkehrern aus dem Ausland

Gute Nachrichten für deutsche Rückkehrer aus dem Ausland: Private Krankenversicherer sind weiterhin verpflichtet, Privatpersonen in den Basistarif aufzunehmen. Auch Risiko- ausschlüsse oder Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen dürfen die privaten Anbieter nicht vornehmen. Einzige Bedingung: Rückkehrer müssen vor ihrem Auslandsaufenthalt zuletzt privat versichert gewesen sein. Dies hat das Bundesverfassungs-Gericht letzte Woche entschieden.

PRIVATE VERSICHERER SCHEITERN MIT VERFASSUNGSKLAGE Hintergrund: Im März 2008 hatten insgesamt 30 private Krankenversicherer - darunter bei- spielsweise Allianz, DKV und Viktoria - Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheits- reform der Bundesregierung beim Gericht eingereicht. Das Bundesverfassungs-Gericht hat diese Beschwerde nun jedoch in allen einzelnen Klagepunkten abgeschmettert. Im Zentrum der Kritik stand vor allem der Basistarif. Diesen müssen die Versicherer seit dem 1. Januar dieses Jahres all jenen Bundesbürgern anbieten, die hierzulande keinen Krankenversicherungsschutz haben und beispielsweise aufgrund von selbstständiger Be- rufstätigkeit der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Der Basistarif muss dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und darf auch nur maximal so teuer sein wie der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken- versicherung, also derzeit rund 570 Euro pro Monat.

AUCH GESETZLICHE KASSEN MÜSSEN RÜCKKEHRER AUFNEHMEN Wer vor seinem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert war , hat in jedem Fall das Recht, sich nach seiner Rückkehr nach Deutschland wieder in der gesetzlichen Krankenkasse ab- zusichern. Das heißt: Deutsche, die aus dem Ausland zurückkommen, haben in jedem Fall Zugang zu einer Krankenversicherung. Sogar Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat abgesichert waren, erhalten Schutz. Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit ent- scheidet dann darüber , welchem Versicherungssystem diese zugeordnet werden können.

VERSICHERUNGSPFLICHT SICHERT FÜR VIELE EXISTENZGRUNDLAGE Die Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 im Zuge der Gesundheitsreform hat sich insbesondere für deutsche Auswanderer, die aus diversen Gründen wieder nach Deutschland zurückkehren mussten, als echter Segen erwiesen. "Wir haben oft genug er- lebt, dass Rückkehrer aufgrund von Erkrankungen oder ihres hohen Alters ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz dastanden, weil weder die gesetzlichen noch die privaten Versicherer diese Personen in ihre Tarife aufnehmen wollten. Im schlimmsten Fall kann dies bis zum finanziellen Ruin führen", sagt Dennis Perlmann, Vertriebsdirektor für Makler und Multiplikatoren des Hamburger Expatriate-Spezialisten BDAE GRUPPE.

BDAE EMPFIEHLT WEITERHIN ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Auswanderern und Auslandserwerbstätigen empfiehlt die BDAE GRUPPE dennoch, die Anwartschaftsversicherung bei der jeweiligen gesetzlichen oder privaten Kasse abzu- schließen. "Diese sorgt dafür , dass der bestehende Versicherungsschutz bei der Rückkehr nach Deutschland zu den ursprünglichen Bedingungen wieder aufgenommen werden kann. Außerdem wird durch die Anwartschaft vermieden, dass bei der Rückkehr im Zwei- felsfall erneut eine zweijährigeWartezeit für die gesetzliche Pflegeversicherung entsteht", erläutert Perlmann weiter .

ÜBER DIE BDAE GRUPPE: Die in Hamburg ansässige BDAE GRUPPE hat ihren Ursprung im Jahr 1995 mit der Grün- dung des Bund der Auslandserwerbstätigen e.V.. Der Verein wurde mit dem Ziel geschaf- fen, Unternehmen und deren Mitarbeiter sowie Privatpersonen beim Planen und Umsetzen ihres langfristigen Auslandsaufenthalts zu unterstützen. Aktuell bietet das Unternehmen mit drei Gesellschaften unter seinem Dach ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Die- ses reicht von der kompletten sozialen länderspezifischen Absicherung über die Aus- landsberatung bis hin zum internationalen Personal-Management. Seit 2002 hält die Holding mit EXPAT SERVICES GMBH DUBAI BRANCH (ESDB) eine Niederlassung im Emirat Dubai. Mehr Informationen über die BDAE Gruppe im Internet unter www.bdae.de.

(Pressemitteilung der BDAE GRUPPE)

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