Nach Aufforderung des BdSt hat die Politik nun endlich reagiert und plant die gesetzliche Festschreibung der alten Pendlerpauschale. Der Bund der Steuerzahler begrüÃt diesen Schritt ausdrücklich, denn er entspricht nicht nur einer langjährigen Forderung, sondern schafft auch endlich Rechtssicherheit. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Dezember 2008 – Az.: 2 BvL 1/07, 2/07, 1/08 und 2/08 – die Abschaffung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Entfernungskilometer für verfassungswidrig erklärt.
Aufgrund des Urteils können die 30 Cent je Entfernungskilometer wieder ab dem ersten Kilometer angesetzt werden, so wie es schon vor dem 1. Januar 2007 üblich war.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf führt auch die Altregelungen vollumfänglich wieder ein. Mit der Ãnderung der Rechtslage zum 1. Januar 2007 wurden nämlich nicht nur die ersten 20 Kilometer weggestrichen.
Es wurde auch die Möglichkeit genommen, Unfallkosten, die auf dem Weg von oder zur Arbeit entstanden sind, neben der Pendlerpauschale geltend zu machen.
Ebenfalls abgeschafft wurde der Abzug der Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege von der Wohnung zur Arbeit, wenn diese höher als die Pendlerpauschale waren.
Der Bund der Steuerzahler rät allen Steuerzahlern, die nicht
30 Cent für die ersten 20 Entfernungskilometer oder
die höheren Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege von der Wohnung zur
Arbeit oder
die Unfallkosten, die auf dem Weg zur Arbeit entstanden sind,
in den Einkommensteuererklärungen angegeben haben, diese Kosten jetzt nachzumelden.
Pressemitteilung Bund der Steuerzahler