Studenten bis zum 25. Lebensjahr sind über die Krankenversicherung der Eltern mitversichert, sofern die Arbeitszeit des Studenten maximal 20 Wochenstunden beträgt und sein Einkommen nicht über 355 Euro, bzw. 400 Euro bei einem Minijob, liegt.
Wehr- und Zivildienstzeiten können diesen Zeitraum verlängern, beim Überschreiten der Altersgrenze rutscht der Studierende in die studentische Krankenversicherung.