Zum 1. Juli 2005 wurde per Gesetz ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Diesen Sonderbeitrag zahlen nur die Arbeitnehmer.
Gleichzeitig mussten alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze um 0,9 Prozent senken. So bleibt es bei einer zusätzlichen Belastung der Arbeitnehmer von 0,45 Prozent. Hierdurch soll der Arbeitgeber von einem Teil der Lohnnebenkosten entlastet werden.