Grundgedanke der gesetzlichen Krankenversicherung ist, die medizinische Versorgung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaften zu gewährleisten. Das System wurde 1883 von Fürst Otto von Bismarck eingeführt und ist – in Teilen zumindest – heute noch gültig.
Neben der ambulanten und stationären Krankenversorgung, inklusive Arznei- und Heilmitteln, sind seitdem einige Leistungen hinzugekommen, etwa Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten (Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen), Schwangerschaftsbehandlungen, -abbrüche und -beratungen, Zahnbehandlungen sowie das Krankengeld. Eingeschränkt wird das Ganze im Sozialgesetzbuch jedoch durch ein Wirtschaftlichkeitsgebot und das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit.