Steuerzahler sollten ihre Bescheide genau prüfen und in Bezug auf Musterverfahren Einspruch einlegen, rät der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Die Vorläufigkeitsvermerke auf den Steuerbescheiden reichen oft nicht aus, wie aktuelle Beispiele zeigen.
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