Schlagwort: Provisionszahlungen

Bank muss Kunden Auskunft über erhaltene Provision geben

Eine Bank muss einem Kunden, den sie im Hinblick auf Vermögensanlagen beraten hat, auch im Nachhinein Auskunft darüber erteilten, welche Provisionen sie erhalten hat.
Dies entschied das Amtsgericht Heidelberg in einer am 28. Juli 2010 verkündeten Entscheidung (Az. 29 C 139/10). Es gab damit der Klage eines Rentners gegen seine Bank statt, die ihn hinsichtlich der Anlage eines größeren Geldbetrages, den er aus einer Lebensversicherung bekam, beraten hatte.
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