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Patronatserklärung

Eine Patronatserklärung ist eine Verpflichtungserklärung einer Muttergesellschaft zu Gunsten einer Tochtergesellschaft, wenn diese einen Kredit aufnimmt. Mit einer Patronatserklärung sollen hauptsächlich Zweifel des Kreditgebers an der guten Bonität der Tochtergesellschaft ausgeräumt werden. Die rechtliche Verbindlichkeit einer Patronatserklärung hängt von der jeweiligen Formulierung ab. Eine Patronatserklärung kann als bloße Erklärung des guten Willens der Muttergesellschaft rechtlich unverbindlich sein oder als verpflichtende Erklärung Garantien geben, für den Fall, dass die Tochtergesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.