Schlagwort: Öltankreinigung

ARAG: Bei Öltank-Reinigung werden Kosten umgelegt

Es ist zulässig, die Kosten für die Öltank-Reinigung im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Mieter begehrte mit seiner Klage die Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von inzwischen 103 Euro für die Jahre 2003 bis 2006. Hierbei handelt es sich um die Kosten für die in diesem Zeitraum durchgeführte Reinigung des Öltanks.
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