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Lebensversicherung von 1871 a. G. München: Sterbegeld mit Erbrechtsberatung

Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) erweitert ihr Sterbegeld um eine Erbrechtsberatung: Mit dem neuen Sterbegeld Plus können Versicherungsnehmer und deren Hinterbliebene den Rat eines Anwalts einholen. Er gibt professionelle Auskunft in Fragen des Erbrechts – von der Erbfolge bis zum Testament.
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