Eine LASIK-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Laut ARAG Experten besteht daher kein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung.
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Eine LASIK-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Laut ARAG Experten besteht daher kein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die private Krankenversicherung.
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