Wer bisher nicht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt war, profitiert unter Umständen jetzt von einer gesetzlichen Neuregelung. Der Gesetzgeber hat ab sofort den Personenkreis der Berechtigten erweitert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen in Frankfurt am Main hin.
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Schlagwort: freiwillige Beiträge
Rentenansprüche durch freiwillige Beiträge sichern
Bis zum 31. März 2009 haben Versicherte noch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2008 zu zahlen.
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