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Deutsche Rentenversicherung Hessen: Nachzahlungsmöglichkeit bei Kindererziehungszeiten

Wer Kindererziehungszeiten vorweisen kann, aber bisher keine Rente bekommt, weil die notwendige Mindestversicherungszeit fehlt, kann jetzt freiwillige Beiträge nachzahlen und sich damit einen Altersrentenanspruch sichern. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
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