Nein. Wenn Sie keinen Bezugsberechtigten nennen, erhalten ihre Erben die Versicherungssumme.
Schlagwort: Bezugsberechtigte
Wie kann die Erbschaftssteuer vermieden werden?
Paare können die Erbschaftssteuer umgehen, indem Sie einen Vertrag für den jeweils anderen abschließen. Das heißt der Bezugsberechtigte ist gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge für die Risikolebensversicherung seines Partners.
In diesem Fall zahlen Sie für Ihre eigene Absicherung im Todesfall Ihres Partners und die Erbschaftssteuer entfällt.
Wen kann ich absichern?
Als Bezugsberechtigte können Sie wählen, wen Sie wollen. Sie können auch eine juristische Person als Begünstigte benennen, wie zum Beispiel einen Verein. Wenn Sie niemanden benennen wird die Versicherungssumme an Ihre rechtmäßigen Erben ausgezahlt.