Schlagwort: Bezugsberechtigte

Wie kann die Erbschaftssteuer vermieden werden?

Paare können die Erbschaftssteuer umgehen, indem Sie einen Vertrag für den jeweils anderen abschließen. Das heißt der Bezugsberechtigte ist gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge für die Risikolebensversicherung seines Partners.

In diesem Fall zahlen Sie für Ihre eigene Absicherung im Todesfall Ihres Partners und die Erbschaftssteuer entfällt.