Auch ohne gemeinsame Wohnung kann eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen. Ein Ehepaar lebte auch nach der Eheschließung in ihren bisherigen Wohnungen, führten getrennte Haushalte und vereinbarten eine Gütertrennung.
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Auch ohne gemeinsame Wohnung kann eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen. Ein Ehepaar lebte auch nach der Eheschließung in ihren bisherigen Wohnungen, führten getrennte Haushalte und vereinbarten eine Gütertrennung.
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