Überschreitet eine Rechnung einen Kostenvoranschlag für Bauarbeiten um 10 Prozent, hat der Bauherr keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Fall: Eine Bauherrin hatte eine Fensterfirma mit dem Einbau von Fenstern beauftragt.
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Überschreitet eine Rechnung einen Kostenvoranschlag für Bauarbeiten um 10 Prozent, hat der Bauherr keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Fall: Eine Bauherrin hatte eine Fensterfirma mit dem Einbau von Fenstern beauftragt.
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