In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, inwieweit eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung vorliegen kann, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlt, weil dieser seine Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsvertrags unbefristet reduziert.
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