Reiseunfall-Versicherung – Wenn einer eine Reise tut

Richtiges Verhalten im Schadensfall

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Nach einem Unfall sollten Sie sich sofort in ärztliche Behandlung begeben. Sobald die Versicherung informiert ist, sendet sie Ihnen eine Unfallanzeige zu. Diese ist wahrheitsgemäß auszufüllen und schnellstmöglichst zurückzuschicken. Möglicherweise ordnet die Versicherung die Untersuchung durch bestimmte Ärzte an. Die Kosten trägt die Versicherung.

Stirbt der Versicherte nach einem Unfall, muss dies der Versicherung innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt werden. Das gilt auch dann, wenn der Unfall bereits bei der Versicherung angezeigt wurde.

Fazit: Wer privat unfallversichert ist, braucht keine extra Reiseunfallversicherung. Eine private Unfallpolice ist eine sinnvolle Absicherung – überall auf der Welt und das ganze Jahr über. Mit einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung ist man auch im Urlaub optimal geschützt.

Besteht keine private Unfallversicherung, kann sich die Reiseunfallpolice lohnen, wenn im Urlaub erhöhte Risiken bestehen. Will man beispielsweise besonders viel Sport treiben, Bergsteigen oder durch unwegsames Gelände fahren, sollte man über zusätzlichen Versicherungsschutz nachdenken. Dabei sollte man aber unbedingt in den Versicherungsbedingungen prüfen, ob die geplanten Freizeitaktivitäten auch abgesichert sind.

Ein Kommentar zu “Reiseunfall-Versicherung – Wenn einer eine Reise tut”

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