Reiseunfall-Versicherung – Wenn einer eine Reise tut

Leistungen bei Invalidität und Todesfall

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Reiseunfallversicherungen zahlen auf jeden Fall bei Invalidität und in der Regel auch im Todesfall. Darüber hinaus umfassen einige Policen auch Bergungskosten, Übergangsleistungen, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.

Hier die Leistungen im Einzelnen:

Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist die Grundleistung einer Unfallversicherung. Die Höhe der Versicherungssumme kann individuell vereinbart werden. Üblich sind Summen zwischen 30.000 und 50.000 Euro. Ausgezahlt wird das vereinbarte Kapital, wenn ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Spätfolgen, die erst über ein Jahr nach dem Unfall auftreten, sind nicht abgesichert. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Für den Ausfall des Geruchssinns zahlt die Versicherung beispielsweise fünf Prozent der Versicherungssumme. Wer ein Arm oder ein Bein verliert, erhält 70 Prozent.

Todesfallleistung
Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, wird die vereinbarte Todesfallleistung gezahlt, um für die Hinterbliebenen wenigstens den finanziellen Schaden zu begrenzen. Die Todesfallsumme liegt in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Mit dem Tod der versicherten Person entfällt der Anspruch auf die Invaliditätsleistung.

Bergungskosten
Viele Versicherungen übernehmen auch Bergungskosten. Dann werden die folgenden Aufwendungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt:

  • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten. Teilweise gilt eine Höchstsumme.
  • Der Transport der verletzten versicherten Person in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet.
  • Der Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz.
  • Die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfalle.

Transport- und Überführungskosten werden in der Regel auch von der normalen Kranken- oder der Reisekrankenversicherung übernommen. Such- und Bergungskosten zahlt die Krankenversicherung jedoch meist nicht. Hier kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein.

Ein Kommentar zu “Reiseunfall-Versicherung – Wenn einer eine Reise tut”

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