In der Regel beträgt die Wartezeit bei einer Krankenzusatzversicherung drei Monate. Bei bestimmten Versicherungsleistungen, z.B. bei Zahnleistungen kann sie sogar acht Monate betragen. Wird der Schutz über die gesetzliche Kasse abgewickelt, verzichten einige Privatversicherer aber auf die Wartezeit. Auch bei unfallbedingten Leistungen entfällt in der Regel die Wartezeit.