Festzuschüsse für den Zahnersatz: Die neuen Regelungen ab 2005

Das neue Jahr bringt gravierende Änderungen bei der Versorgung mit Zahnersatz. Für gesetzlich Versicherte gilt ab dem 1. Januar 2005 ein neues Zuschuss-System für den Zahnersatz: Die Krankenkassen bezahlen dann Festzuschüsse, d.h. für einen bestimmten Befund gibt es immer denselben Festbetrag als Zuschuss. Kassenpatienten müssen dann damit rechnen, tiefer in die Tasche zu greifen.

Bisher beteiligten sich die Kassen mit einem prozentualen Zuschuss von 50 Prozent an den Kosten für den genehmigten Zahnersatz. Der künftige Festzuschuss deckt nach Angaben der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Dies ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die „Standardtherapie“ ist.

In den allermeisten Fällen soll sich an den Kosten für den Patienten künftig ebenso wenig etwas ändern wie an der Qualität der Zahnersatzversorgung durch das neue Festzuschuss-System. Allein bei seltenen und aufwändigeren Therapien könne es künftig teurer werden, räumt die KBV ein.

Vorteil im neuen Festzuschuss-System: Der Patient hat größere Wahlmöglichkeiten als bisher, denn er erhält seinen Festzuschuss auch für Therapien, die bisher nicht bezuschusst wurden, d.h. der Patient hat die Möglichkeit, eine andere Therapie zu wählen als die Regelversorgung. Der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren.

Auch das Bonussystem gilt weiterhin, d.h. wer regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen höheren Festzuschuss. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, nach zehn Jahren sogar um 30 Prozent.

Den Heil- und Kostenplan, den der Patient vor Beginn einer Zahnersatzbehandlung von seinem Zahnarzt erhält und bei seiner Krankenkasse zur Genehmigung einreicht, wird es weiterhin geben. So ist der Patient vorab über alle anfallenden Kosten und die Höhe seines Festzuschusses informiert.

Ab dem 3. Januar 2005 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder eine bundesweite Patienten-Hotline eingerichtet. Bei Fragen rund um das Thema Zahnersatz und Festzuschüsse werden Patienten unter der Telefonnummer 0180 / 500 62 73 (12 Cent pro Minute) zwischen 9 und 12 Uhr besetzt beraten und informiert.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.