Erhalte ich Leistungen für einen Krankenfahrstuhl?

Krankenfahrstühle sind Hilfsmittel und somit erstattungspflichtig, wenn die Tarifbestimmungen der Krankenzusatzversicherung Zuzahlungen für Hilfsmittel vorsehen. Die Höhe der Erstattung unterscheidet sich je nach Tarif und Versicherung.

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