Beide Partner haben eine eigene Haftpflichtversicherung. Kann man diese zusammenlegen?

Wenn beide Partner in einer eheähnliche Gemeinschaft leben, kann ein Partner in der Haftpflichtversicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Dazu wird üblicherweise die jüngere Versicherung aufgelöst und die länger bestehende Versicherung beibehalten. Die persönlichen Daten der neuen zu versichernden Person müssen dann in die fortlaufende Versicherung eingetragen werden.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.