Autor: Ulrike Seltmann

Hilfsmittel

Als Hilfsmittel gelten z.B. Brillengläser, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Brillengestelle, Gipsschalen, orthopädische Schuhe, Leihbinden, Gummistrümpfe, Einlagen, Krankenfahrstühle.

Heiratsbeihilfe

Mit dem „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ wurde die Heiratsbeihilfe zum 01.01.2006 gestrichen. Bis 31.12.2005 konnten Arbeitgeber ihre Angestellten zu Anlässen wie einer Hochzeit mit 315 Euro unterstützen, ohne dass diese Beihilfe der Lohnsteuer unterliegt.

Heimarbeit

Bei Heimarbeit wird zwischen selbstständig und unselbstständig unterschieden. Unselbstständige Heimarbeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz entweder in seinem Zuhause oder an einer selbstgewählten Arbeitsstätte hat.
Unabhängig von einem Arbeitgeber ist hingegen selbstständige Heimarbeit.

Heilpraktiker

Der Beruf des Heilpraktikers hat nach dem Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis, Heilkunde auszuüben. Dabei muss er nicht über die ärztliche Approbation verfügen. Der Beruf wird eigenverantwortlich ausgeübt und unterliegt nach § 18 dem Einkommensteuergesetz.

Hedgegeschäft

Ein Hedgegeschäft ist ein Finanzgeschäft, das eine Transaktion gegen Risiken absichern soll. Bei den Risiken handelt es sich beispielsweise um Wechselkursschwankungen oder Veränderungen bezüglich Rohstoffpreisen.

Haustiere

Tiere, die von einem Halter zum Vergnügen gezüchtet oder gehalten werden, sind Haustiere. Zum Halten eines Haustiers gehört das Halten von zahmen Kleintieren, nicht zur Gruppe der Haustiere gehören wilde Tiere, Zug- und Reittiere wie Rinder und Pferde sowie zu landwirtschaftlichen und gewerblichen Zwecken gehaltene Tiere.