Heiratsbeihilfe

Mit dem „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ wurde die Heiratsbeihilfe zum 01.01.2006 gestrichen. Bis 31.12.2005 konnten Arbeitgeber ihre Angestellten zu Anlässen wie einer Hochzeit mit 315 Euro unterstützen, ohne dass diese Beihilfe der Lohnsteuer unterliegt.

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