Neue einheitliche Rufnummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst

Von Rügen bis zu den Alpen: Ab dem 16. April wird die bundesweite Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführt.

Hohes Fieber in der Nacht, eine akute Magenverstimmung am Wochenende: Ab dem 16. April wird in Deutschland eine einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) eingeführt. Bürger, die außerhalb der Sprechzeiten dringend ambulante ärztliche Hilfe benötigen, erreichen künftig über die 116 117 den Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe. „In Zukunft reicht es, wenn sich Patienten die 116 117 merken, sollten sie nachts oder am Wochenende krank werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute bei der Vorstellung der neuen Bereitschaftsdienstnummer in Berlin.

Es gibt deutschlandweit zurzeit über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die teilweise täglich wechseln. Um für die Bürger die Erreichbarkeit zu vereinfachen, hat die KBV gemeinsam mit den 17 KVen die Initiative für eine einheitliche Rufnummer ergriffen. Auf ihren Antrag hin hatte die Europäische Union die 116 117 im Jahr 2009 europaweit für den ärztlichen Bereitschaftsdienst reserviert. Deutschland ist das erst Land, das die Nummer einführt. Sie wird ab 16. April bereits fast überall im Land erreichbar sein – ohne Vorwahl und kostenfrei.

So funktioniert die neue Bereitschaftsdienstnummer: Patienten, die außerhalb der Praxissprechzeiten auf ambulante ärztliche Hilfe angewiesen sind und nicht wissen, wo sich zum Beispiel die nächste Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen die 116 117. Ihr Anruf wird an den ärztlichen Bereitschaftsdienst in ihrer Nähe weitergeleitet – je nach Organisation des Dienstes direkt zu einem diensthabenden Arzt oder einer Bereitschaftsdienst-Leitstelle. Ist eine automatische Weiterleitung nicht möglich, übernimmt ein Service-Center die Vermittlung. Die bisherigen regionalen Telefonnummern bleiben als zusätzlicher Service zur 116 117 vorerst erhalten.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten organisiert. Er ist für Kassen- und Privatpatienten gedacht, die in dringenden medizinischen Fällen eine ambulante ärztliche Behandlung benötigen und sich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation befinden. Neben speziellen Bereitschaftsdienstpraxen, die Patienten aufsuchen können, bieten viele KVen auch einen Hausbesuchsdienst an. Der Bereitschaftsdienst (116 117) ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst (112), der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet, zum Beispiel bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Ohnmacht.

Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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