ERGO Versicherung rät von Verkauf von Lebensversicherungen ab

Ein finanzieller Engpass kann es schwierig machen, den monatlichen Beitrag zur Lebens- oder Rentenversicherung aufzubringen. Wer in seinen Vertrag vorübergehend nicht einzahlen kann, sollte mit einer Kündigung dennoch vorsichtig sein. Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung bei der ERGO Versicherungsgruppe, rät dazu, Alternativen zu prüfen – beispielsweise die Beitragsfreistellung. Warum ist es von Nachteil, eine Lebensversicherung zu kündigen? Mit dem Vertrag geht nicht nur die Altersvorsorge, sondern ein unverzichtbarer Versicherungsschutz verloren. Dazu gehört, sofern im Vertrag eingeschlossen, die Absicherung der Familie oder der Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Zudem: Bei einer Kündigung werden vom erwirtschafteten Kapital die Verwaltungs- und Abschlusskosten abgezogen. Diese fallen in den ersten Jahren besonders ins Gewicht.
Was ist, wenn ich die Beitragszahlung aussetze: Bleiben der Versicherungsschutz und das Kapital erhalten? Ja, aus dem bisher eingezahlten Kapital wird der bis dahin aufgebaute Versicherungsschutz ermittelt, die so genannte beitragsfreie Versicherungssumme. Diese bleibt bestehen, auch wenn das ursprüngliche Vorsorgeziel dadurch natürlich reduziert wird. Voraussetzung für eine Beitragsfreistellung ist, dass der Vertrag schon so lange läuft, dass ein für den Schutz ausreichend hoher Betrag zur Verfügung steht. Dies ist in der Regel erst nach ein paar Jahren der Fall.
Ist die Beitragsfreistellung zeitlich befristet? Theoretisch ist es möglich, den Vertrag auf Dauer beitragsfrei zu stellen. Empfehlenswert ist dies allerdings nicht, weil der Versicherungsschutz damit ebenfalls auf Dauer reduziert ist und kein weiteres Kapital für die Altersvorsorge angespart wird. Wenn die Beitragsfreistellung länger als zwei Jahre dauert und der alte Vertrag wieder in Kraft treten soll, ist in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
(Pressemitteilung ERGO Versicherungsgruppe AG)

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