Käufer eines neuen PKW, die ihr Fahrzeug bis zum 30.06.2009 neu zulassen, erhalten eine Kfz-Steuerbefreiung von einem Jahr. Für Fahrzeuge der Emissionsgruppen Euro 5 oder Euro 6, verlängert sich die Befreiung ab Tag der Erstzulassung auf maximal zwei Jahre. Die Befreiung von der Steuer endet jedoch immer spätestens am 31.12.2010.
Diesel-Pkw mit Euro-6-Norm erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 eine Kfz-Steuerbefreiung von 150 Euro.