Bei jährlicher Beitragszahlung können Sie eine Risikolebensversicherung jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Zahlen Sie Ihre Beiträge mehrmals im Jahr ist eine Kündigung zum nächsten Beitragszahlungstermin möglich. In der Regel müssen Sie eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten.