Um die Belastung des Bundeshaushalts in Grenzen zu halten, schlägt der BdSt vor, den Eingliederungsbeitrag innerhalb von zwei Jahren in zwei Schritten abzuschaffen. Zur Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen des Bundes sollten Ausgaben gekürzt werden.
Beispielsweise sollten Ein-Euro-Jobs und weitere ineffiziente Arbeitsförderungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt zwei Mrd. Euro entfallen.
Wie das Karl-Bräuer-Institut des BdSt in seiner bisher unveröffentlichten Studie errechnet hat, kann der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bereits im kommenden Jahr auf 2,3 Prozent gesenkt werden.
Diese Beitragssenkung kann durch die Streichung des Eingliederungsbeitrags sowie durch Abbau von ineffizienten und entbehrlichen Leistungen erzielt werden. Zudem sollte die hohe Rücklage der Bundesagentur für Arbeit auf ein angemessenes Niveau abgeschmolzen werden.
Pressemitteilung Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.