In der gesetzlichen Krankenversicherung haben die Versicherten nur noch einmal pro Jahr Anspruch auf Zahnsteinentfernung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Bei der Krankenzusatzversicherung fällt die Zahnsteinentfernung unter Zahnbehandlung. Die Entfernung von Zahnstein ist in Tarifen mit Zahnbehandlung mitversichert.