Die Kosten für privatärztliche Leistungen bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In der Gebührenordnung ist für jede Leistung ein bestimmter Satz hinterlegt. Bei schwierigen Behandlungen muss der Arzt oft mehr als den allgemeinen Tarif abrechnen. In der Gebührenordnung wird aber ein Höchstsatz vorgeschrieben. Bis zu diesem Satz erfolgt die Erstattung bei der Zusatzversicherung. Da die gesetzlichen Kassen meist nur bis zum allgemeinen Satz zahlen, müssten die Mehrkosten selbst getragen werden.