Die Nutzung von Wasserfahrzeugen ist mit Einschränkungen mitversichert. Die Einschränkung betrifft motor- u. treibsatzbetriebene Wasserfahrzeuge und eigene Segelboote über 5 Meter Rumpflänge. Das heißt die Nutzung von Ruderbooten, Surfbrettern ist mitversichert.