Wer europaweit mobil ist, kann seine Arbeitslosengeld-Ansprüche für drei Monate lang ins Ausland (EU, EWR oder die Schweiz) transferieren lassen und vor Ort einen neuen Arbeitgeber suchen. Voraussetzung ist aber, dass schon in Deutschland ALG I bezogen wurde.
Das Arbeitslosengeld wird dann von einer ausländischen Arbeitsagentur gezahlt. Den Auslandsaufenthalt muss man natürlich vorher anmelden, hierzu gibt es eine Bescheinigung, die die Arbeitsagentur ausstellt.