Pflichtversichert sind Arbeitnehmer oder Auszubildende, die nicht geringfügig beschäftigt sind und deren Gehalt nicht über der Verscherungspflichtgrenze liegt.
Weiterhin: Studenten, Arbeitslose, Seeleute, Landwirte und selbstständige Künstler, sowie Rentner, die neun Zehntel ihres Erwerbslebens pflichtversichert oder familienversichert waren.
Der Pflichtversicherte zahlt den Beitrag der jeweiligen Krankenkasse zur Hälfte von seinem Bruttogehalt, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitsgeber.