Bei Vertragsschluss einer privaten Krankenversicherung kommt es zu einer Beurteilung des Gesundheitszustandes der zu versichernden Person. Ausschlaggebend ist dabei immer der Zustand zu Beginn des Vertrages. Dies dient als Grundlage für die Berechnung des Beitrages. Treten später risikorelevante Erkrankungen auf, hat das keine Auswirkungen auf die Beiträge.
Ändert man jedoch nun seinen Tarif, erfolgt meist eine erneute Risikobeurteilung. Besteht nun ein höheres Risiko durch gefährlichere oder mehr Vorerkrankungen, wirkt sich das nachteilig auf die Höhe des Tarifs aus.