Unter Beleihungsauslauf versteht man den prozentualen Anteil, der fremdfinanziert wird. Beispiel: Bei einem Objektwert von 200.000 Euro (Beleihungswert) wird ein Darlehen in Höhe von 120.000 Euro aufgenommen (Fremdfinanzierung), was einem Prozentsatz von 60 Prozent entspricht. Man spricht in diesem Fall von einem 60-prozentigen Beleihungsauslauf.