Zweite Chance für Wechsler

Wer den 30. November 2006 als Stichtag zum Wechsel seiner Kfz-Versicherung verpasst hat, hat in vielen Fällen eine zweite Chance zur Kündigung der Police. Denn mit dem Sonderkündigungsrecht kann man auch jetzt noch umsteigen.

Hat das Versicherungsunternehmen den Beitrag auch nur um einen Cent erhöht, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen, wie der ADAC berichtet. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Anbieter zum 1. Januar zu wechseln.

Die Chance der Sonderkündigung gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklasse teurer wird. Die mit der Erhöhung der Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozent verbundene Beitragssteigerung berechtigt allerdings nicht zur Sonderkündigung.

Laut ADAC bekommen sehr viele Autofahrer das Schreiben des Kfz-Versicherers mit der neu berechneten Prämie erst Ende November. Nicht immer ist die Beitragssteigerung in den Mitteilungen auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen oft verdeckt werden von einer besseren Einstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.

Deshalb rät der ADAC genau hinzuschauen. Außerordentlich kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung auch, wenn sie sich ein neues Auto kaufen sowie nach einem Schadensfall. Die Kündigung sollte man generell per Einschreiben mit Rückschein abschicken.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema und einen Vergleichsrechner günstiger Kfz-Versicherung en

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