Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 23.05.2012
Essen/Neu-Isenburg – 23.05.2012
Information an unsere Kunden: Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 23.05.2012. Der Bundesgerichtshof hat die in Nr. 12 Abs. 6 der AGB-Banken enthaltene Klausel mit Urteil vom 8. Mai 2012 (Az. XI ZR 437/11) für unwirksam erklärt.
Bei der Klausel handelt es sich um eine sprachliche Ausformulierung des Anspruchs der Bank auf Erstattung von Aufwendungen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben tritt an die Stelle der vom BGH für unwirksam erachteten Formulierung unmittelbar der im Bürgerlichen Gesetzbuch normierte gesetzliche Aufwendungsersatzanspruch.
Der genaue Wortlaut der Anpassung lautet:
(6) Ersatz von Aufwendungen
Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Valovis Bank können Sie hier abrufen.
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Pressemitteilung Valovis Bank AG (Essen/Neu-Isenburg – 23.05.2012)