Monatsarchiv: Juli 2012

Kläger scheitert mit seiner Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte

Der 32-jährige, aus Wuppertal stammende Kläger hatte in dem Rechtstreit gegen die Bergische Krankenkasse Solingen datenschutzrechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Einführung der eGK erhoben. Die Datenspeicherung auf der eGK wird gegenüber der bisherigen Krankenversicherungskarte so erweitert, dass auf freiwilliger Basis neben den schon heute gespeicherten Daten (wie Name, Anschrift, Gültigkeitsdauer) nun auch vertrauliche personenbezogene, den Gesundheitszustand betreffende Angaben auf der Karte hinterlegt werden können. Zu diesen Daten gehören z.B. Angaben zur Versorgung im Notfall, ein elektronischer Arztbrief oder Angaben zur Medikamenteneinnahme. Derzeit verfügt der Kläger noch über eine bis zum Ende des Jahres gültige Krankenversicherungskarte.

Die Kammer hat die Klage abgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung hat die Vorsitzende ausgeführt, dass der Kläger gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Befreiung von der eGK habe. Eine Befreiung von der Pflicht zur eGK sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der eGK gespeichert würden. Allein im Hinblick auf Pflichtangaben sei der Kläger jedoch nicht beschwert, da diese identisch seien mit den Angaben auf der bisherigen Krankenversicherungskarte. Die eGK weise im Übrigen nur nach, dass der Kläger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sei. Der Sachleistungsanspruch des Klägers werde durch die eGK nicht berührt.

Im Hinblick auf den konkreten Streitgegenstand, so die Vorsitzende ausdrücklich abschießend in der Urteilsbegründung, gebe es daher keine Veranlassung, auf die (datenschutz-)rechtlichen Bedenken bezüglich der weiteren jedoch freiwilligen und erst zukünftigen Speichermöglichkeiten auf eGKn im Allgemeinen einzugehen. Aufgabe des Gerichts sei nicht die umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit der Einführung der eGK, sondern die konkrete Beschwer des Klägers.

Urteil vom 28.06.2012 – Az.: S 9 KR 111/09 – nicht rechtskräftig –

Pressemitteilung des Sozialgericht Düsseldorf

Neuer Kfz-Tarif der Generali Versicherungen

Mehr Leistungen und mehr Wahlmöglichkeiten: Die Generali Versicherungen haben zum 1. Juli 2012 einen neuen Kfz-Tarif auf den Markt gebracht, mit dem das Unternehmen seinen Kunden optimalen Schutz im Straßenverkehr bietet und gleichzeitig seinen Anspruch als Serviceversicherer untermauert.

Bei stabilen Beiträgen bietet der Tarif zahlreiche Leistungserweiterungen: Der Zusatzbaustein FahrerPLUS, den Kunden zusätzlich zum Haftpflichtschutz wählen können, sichert Autofahrer jetzt auch bei der Nutzung eines Mietwagens im Ausland ab. Zudem sind mit ihm nun sämtliche Fahrzeuginsassen geschützt, sofern sie aus der Kfz-Haftpflicht keine Leistungen geltend machen können. Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland erhalten Kunden der Generali Versicherungen mit FahrerPLUS nun die gleiche Entschädigung wie in Deutschland.

„Wir haben bei der Gestaltung des Tarifs gezielt auf verbesserten Service gesetzt. Das zeigt sich auch beim erweiterten Umfang des Unfallassistenten“, erklärt Matthias Trüstedt, Bereichsleiter Geschäftssteuerung Kfz. So können sich Kunden mit dem neuen Gesundheitstelefon bei medizinischem Personal aller Fachgebiete Rat zu Erkrankungen, Arzneimitteln oder der Organisation von Vor- und Nachsorgeterminen einholen. Zudem bietet der Unfallassistent die Wahl zwischen einer jeweils vierwöchigen Kostenerstattung für haushaltsnahe Dienstleistungen (Wohnungsreinigung, Einkaufsservice etc.) oder einem Fahrdienst zu Ärzten, Behörden und Krankengymnastik.

Tarif mit Ausrichtung auf Unisex-Tarife und Wechselkennzeichen
Gleichzeitig liefert der neue Kfz-Tarif eine Antwort auf die Anforderungen, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Unisex-Tarifen mit sich bringt. Während bisher die Prämien bei jungen Fahrern bis 23 Jahre geschlechtspezifisch ermittelt wurden, erfolgt dies nun geschlechtsunabhängig. Auch mit den Lösungen für Wechselkennzeichen kommen die Generali Versicherungen aktuellen politischen Vorgaben nach. Voraussetzung für Wechselkennzeichen sind dieselbe Fahrzeugklasse und Abmessung der Kennzeichen. Aufgrund der geringeren Fahrzeugnutzung bei Verwendung eines Wechselkennzeichens gibt es hierfür einen Sondertarif mit attraktivem Preisnachlass. „Mit der Überarbeitung werden die Generali Versicherungen sämtlichen Ansprüchen, die an einen modernen, kundenorientierten Kfz-Tarif gestellt werden, gerecht“, so Trüstedt.

Zusätzliche Neuerungen: Die Weiterstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nun unabhängig von der Beitragsfälligkeit immer zum 1. Januar eines Jahres. Somit können Kunden ihre Vertragsabläufe über das gesamte Kalenderjahr verteilen, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen. Beim Pkw wird zudem die Zahl der Schadenfreiheitsklassen von 25 auf 35 erweitert.

Ein weiteres Plus: Statt wie bisher ausschließlich Bissschäden durch Marder übernehmen die Generali Versicherungen jetzt die Kosten für Bissschäden durch alle Tiere. Und mit dem neuen Zusatzbaustein „MeinTierPLUS“ bietet die Generali Versicherungen auch optimale Absicherung für mitfahrende Hunde und Katzen. Der Versicherer erstattet bei einem Unfall Kosten für eine tierärztliche ambulante und/oder stationäre Behandlung, Kosten für einen Aufenthalt in einem Tierheim oder einer Tierpension, wenn der Tierhalter selbst verletzt wird und seinen Hund oder seine Katze nicht versorgen kann, sowie gegebenenfalls Bestattungskosten.

Pressemitteilung der Generali Versicherungen

Facebook Nutzer erhöhen FidorPay-Konto Verzinsung um 0,2 Prozent

Zum ersten Mal haben es Freunde und Kunden der Fidor Bank AG aus eigener Kraft via Facebook geschafft die Verzinsung auf ihrem FidorPay-Konto um 0,2 Prozent pro Jahr zu erhöhen. Ab dem 01.07.2012 wird damit das Kunden-Guthaben auf dem FidorPay-Konto mit 0,7 Prozent verzinst.

Seit Beginn der „Like-Zins“-Aktion (http://www.like-zins.de/facebook) Ende April haben über 4.500 User die Fidor Bank auf Facebook „ge-liked“ und damit direkt dazu beigetragen, dass bereits die ersten beiden Hürden für eine Zinserhöhung gefallen sind. „Doch dies ist erst der Anfang“, ist sich Matthias Kröner, Sprecher des Vorstands der Fidor Bank AG, sicher. „Wir wollen mit dieser Aktion zeigen, dass die Interessen der Kunden und die der Bank durchaus in Einklang zu bringen sind, auch und gerade unter der Voraussetzung des offenen und transparenten Ansatzes des Social Bankings. Mehr Reichweite für die Bank belohnen wir mit höherer Verzinsung auf die Guthaben der Kunden – bis zu einer maximal möglichen Verzinsung von 1,5 Prozent was im Vergleich mit anderen Girokonten eine hervorragende Verzinsung ist.“

Pro 2.000 Facebook Likes 0,1 Prozent mehr Zins bis maximal 1,5 Prozent
Wird bis zum 25. eines Monats eine oder mehrere „Like-Zins“ Hürden erreicht, erhöht sich der einlagengesicherte Guthabenzins ab dem Folge-Monat auf den jeweils erreichten Zinssatz. Ab 22.000 Likes wird das FidorPay-Konto mit 1,5 Prozent für den Rest des Jahres verzinst. Zum Aktions-Ende am 31.12.2012 wird der Zins wieder auf den Anfangs-Wert von 0,5 Prozent zurückgesetzt. Weitere Aktionen über den Aktionszeitraum hinaus sind in Planung. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt zum Jahresende. Profitieren können von dieser „Like-Zins“ Aktion alle FidorPay-Konto Nutzer, die sich voll-legitimiert haben.

Pressemitteilung der Fidor Bank AG