Neue Tarife für Wechselkennzeichen

Die ADAC-AutoVersicherung und die Zurich Versicherung bieten zur Einführung des Wechselkennzeichens am 1. Juli 2012 spezielle Tarife an. Autofahrern, die sich ab 1. Juli für das neue Wechselkennzeichen entscheiden, bietet die ADAC-AutoVersicherung Tarife mit bis zu 40 Prozent Rabatt.

Wie viel Kunden mit den neuen Tarifen sparen können, hängt von den kombinierten Fahrzeugen ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ein Beispiel: Zahlte ein Autobesitzer für die Versicherung von zwei Pkw (Mercedes E 220 und VW Polo) mit normalen Standardkennzeichen rund 1366 Euro jährlich, so fallen für dieselben Autos mit einem Wechselkennzeichen nur rund 870 Euro an. Ersparnis: fast 500 Euro. Alle Fahrzeuge werden von der ADAC-AutoVersicherung individuell berechnet. So kann zum Beispiel ein Fahrzeug vollkasko- und das andere nur teilkaskoversichert sein.

Beitragsnachlass bei der Zurich Versicherung
Kunden, die ihre Fahrzeuge bei Zurich absichern, erhalten je nach Fahrzeugart und Versicherungsumfang einen Beitragsnachlass und profitieren damit von günstigeren Prämien. Beide Wechselfahrzeuge erhalten bei Zurich einen eigenständigen Versicherungsvertrag, denn nur so können die individuellen Kundenwünsche zum Versicherungsumfang und die Risikosituation des einzelnen Fahrzeugs berücksichtigt werden. Der neue Tarif gilt für privat genutzte Pkw, Krafträder, Campingfahrzeuge und Oldtimer mit H-Kennzeichen.
Das Nummernschild teilen dürfen sich maximal zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse. Die wichtigsten Wechselkombinationen sind: Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad und Motorrad-Quad/Trike.

Beiden Fahrzeugen wird das gleiche Grundkennzeichen zugeteilt. Zusätzlich wird am jeweiligen Fahrzeug ein kleinerer Kennzeichenteil mit einer Unterscheidungsziffer fest angebracht. Der größere Kennzeichenteil, der für beide Fahrzeuge gilt, wechselt auf das jeweils in Betrieb befindliche Fahrzeug. Ein einfaches Stecksystem garantiert den schnellen Wechsel von Fahrzeug zu Fahrzeug.

Vor Beginn der Fahrt bzw. vor dem Abstellen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum, muss der Wechselteil am entsprechenden Fahrzeug fest angebracht werden. Wer dies vergisst, muss mit Bußgeldern von bis zu 50 Euro rechnen. Auch der Versicherungsschutz kann dann im Einzelfall gefährdet sein.
Die Nutzung des Wechselkennzeichens ist nicht wie beim Saisonkennzeichen an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Es kann nach Lust und Bedarf umgesteckt werden. Das Fahrzeug, das nicht genutzt wird, muss aber zwingend auf privatem Grund stehen. Wer es auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abstellt, dem drohen ein Bußgeld von etwa 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Das neue Nummernschild gibt es bei den örtlichen Zulassungsstellen. Die Zulassungsgebühr liegt bei etwa 65 Euro. Ein Satz Wechselkennzeichen kostet etwa 40 Euro. Es besteht aus sechs Teilen. Je zwei kleine Zusatzschilder werden vorne und hinten fest an je einem der Fahrzeuge montiert, das eigentliche Hauptkennzeichen wird nach Bedarf gewechselt.

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